Paul-Moor-Schule Wunstorf, Förderschule
 

Hygieneplan

zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid 19

Stand April 2020


Inhaltsverzeichnis

 

Raumhygiene

 

1 Lehrerzimmer/Forum


2 Klassenräume/Unterricht

2.1 Unterrichtsrahmen

2.2 Betreten der Klassenräume

2.3 Maßnahmen Pause

2.4 Frühstück

2.5 Toilettengänge

2.6 Nutzung von anderen Klassenräumen und Fachräumen

2.7 Sportunterricht

2.8 Maßnahmen bei pflegerischen Tätigkeiten

2.9 Schulschluss

  

3 Unterricht

3.1 Inhalt Thema „Corona-Virus“

3.1.1 Schulung Verhaltensmaßnahmen Sicherheitsabstand

3.1.2 Schulung Persönliche Hygienemaßnahmen

3.2 Mund-Nasen-Schutz

3.3 Niesen-Husten-Etikette/Speicheln

3.4 Personen mit Coronaspezifischen Symptomen

3.4.1 Lehrpersonal

3.4.2 Schüler*innen

 

4 Notfallraum

4.1 Meldepflicht

 

5 Verwaltung


6 Hausmeister


7 Putzbedienstete

 


Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule beteiligten. (vgl. Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule, Stand 23.04.2020, Niedersächsisches Kultusministerium)

 

Gemäß § 1a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona Virus vom 17.04.2020 müssen die Hygienemaßnahmen der Schulen angepasst werden. Die Hygienemaßgaben des MK bzgl. der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wurden hierbei berücksichtigt.

Der vorliegende Rahmen-Hygiene-Plan Corona dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan der Schule (vgl. Hygieneplan Stand November 2019) und gilt, solange die Pandemie-Situation im Lande besteht. Er ist mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) abgestimmt.

(vgl. Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule, Stand 23.04.2020)

 

Dies umfasst in der Paul - Moor- Schule in Wunstorf folgende Verhaltens- und Hygienemaßnahmen:

 


Raumhygiene

 

1. Lehrerzimmer/Forum

 Der Abstandregel innerhalb von Räumen von 2m ist unbedingt Folge zu leisten. Im Lehrerzimmer sollten sich maximal 5 Personen gleichzeitig aufhalten.

Täglich muss das Forum gründlich gesaugt werden und im Lehrerzimmer die Böden sowie alle möglichen Kontaktgegenstände wie Türklinken, Tische und Stühle gereinigt und mit Wipes desinfiziert werden. Auch bei Versammlungen im Forum ist die Abstandsregelung von 2 m unbedingt einzuhalten. Größere Versammlungen müssen momentan vermieden werden und durch Videokonferenzen, per I-Serv oder Telefonate ersetzt werden.

Das Betreten der Schule kann nur nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung erfolgen.

 


2. Klassenräume/Unterricht

  2.1 Unterrichtsrahmen

Der Unterricht erfolgt verkürzt (8.15-12.30 Uhr). Die Schüler*innen haben eine große Pause und ein Frühstück, dass sie sich selber mitbringen.

Pro Klassenraum sollte sich nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig aufhalten (2-4 Schüler*innen, 2 Erwachsene), um den Mindestabstand von 2 m zu gewährleisten.

Die Schüler*innen sollten eine feste dokumentierte Sitzordnung haben. Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.

Nach Unterrichtsschluss desinfiziert das Lehrpersonal alle Gegenstände, die Personen in der Hand hatten mit Wipes. Das Putzpersonal reinigt alle Böden und Kontaktflächen (Tische, Stühle, Türklinken) täglich und desinfiziert sie mit Wipes.

 

 2.2 Betreten der Klassenräume

Beim Betreten der Schule werden die Schüler*innen in Kleingruppen vom Lehrpersonal abgeholt. Dies erfolgt zeitlich versetzt im 5 Minuten Takt ab 8.00 Uhr nach Plan (Schüler*innen aus Bus 1 zuerst, danach chronologisch). Beim Betreten der Schule desinfizieren alle Personen ihre Hände wie auch beim Verlassen der Schule.
Die nächste Schülergruppe betritt erst dann die Schule, wenn die vorherige Gruppe im Klassenraum ist, um Personenkumulationen zu vermeiden.

Vor Beginn des Unterrichtes waschen und desinfizieren alle Personen die Hände.

 

 2.3 Maßnahmen Pause

Die Pausen müssen in gestaffelten Abständen der Lerngruppen zueinander erfolgen.

Die Kolleg*innen der einzelnen Klassen sprechen sich ab, so dass sich nicht mehr als eine Gruppe von 3 bis 4 Schüler*innen auf dem Außengelände des Schulhofes befindet. Das Schulhofgelände wird in 2 Zonen aufgeteilt, diese sind optisch durch ein Flatterband markiert.

Es werden nur einige Fahrzeuge, Spielgeräte und sonstige Spielutensilien vom Lehrpersonal herausgegeben und diese sind im Vorfeld zu markieren. Das Lehrpersonal nimmt einen Eimer mit Wipes mit in die Pause und beginnt kurz vor Pausenende einige benutzte Materialien und Geräte zu desinfizieren.

Die restlichen benutzten Gegenstände desinfiziert der Hausmeister. Dazu erfolgt eine Übergabe mit dem Lehrpersonal. Ist der Hausmeister mit der Desinfektion fertig, holt er die nächste Klasse (laut Plan) vom Klassenraum ab. Die Pausen erfolgen chronologisch, nach Klassenstufe aufsteigend.

 Im Außenbereich der Klassenräume (Terrassen) sollte sich nur maximal ein/e Schüler*in ggf. mit Lehrpersonal befinden. Außerhalb von geschlossenen Räumen gilt die Abstandsregel von 1,50 m. Diese ist unbedingt durchgehend einzuhalten. Sollten Schüler*innen Probleme haben, diese Abstandsregel einzuhalten, dürfen sie nur einzeln die Pause draußen unter Aufsicht verbringen. Verstoßen Schüler*innen vermehrt gegen die Abstandsregel, so führt dies zum Schulausschluss bis zur Beendigung der Maßnahmen der Corona- Pandemie.

Beim Betreten des Schulgebäudes nach der Pause ist darauf zu achten, dass es zu keiner Personenansammlung kommt und dass die Hände am Eingang desinfiziert werden. Im Klassenraum werden die Hände gewaschen und wiederum desinfiziert. Die Schüler*innen werden angewiesen, sich nach den persönlichen Hygienemaßnahmen unverzüglich auf ihren Sitzplatz zu begeben.

Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Behelfsmasken können in den Pausen außerhalb der Klasse getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Trotzdem muss der nötige Sicherheitsabstand unbedingt eingehalten werden.

Alle 45 Minuten werden die Klassenräume stoßgelüftet.

 

 2.4 Frühstück

Vor dem Frühstück werden die Hände gewaschen und desinfiziert. Die Schüler*innen und das Lehrpersonal sitzen im Abstand von 2 m, die Sitzordnung ist entsprechend angepasst (vgl.2.1)

Die Brotdosen werden von den Schüler*innen einzeln aus der Schultasche geholt oder in ihre Boxen im Klassenraum gelegt. Sollten Schüler*innen Unterstützung beim Anreichen von Mahlzeiten benötigen, so muss das Lehrpersonal Mundschutz, ggf. Einmalhandschuhe und einen Schutzkittel tragen. Diese werden von den Lehrkräften der Schülerfirma genäht, können aber keinen 100%igen Schutz bieten. Sollten trotz aller Maßnahmen, Situationen entstehen, in welchen die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann (Situationen in denen unvorhergesehene Hilfestellungen benötigt werden), muss sich das Lehrpersonal mit Schutzkittel und Mundschutz (evtl. auch Einmalhandschuhen) schützen.

 

2.5 Toilettengänge

Die Schüler*innen gehen nur einzeln und in Begleitung des Lehrpersonals auf Toilette.

Klasse 4,5,3 und 7 benutzen die Toiletten im Forumbereich, um Wegkreuzungen der Schüler*innen zu vermeiden. Klasse 1,6 und 9 benutzen die Toiletten im hinteren Bereich.

Es werden Laufwege und Punkte zum Ausweichen von Personen auf dem Boden markiert. Die Lehrkraft bleibt im Toiletteneingangsbereich stehen, damit ersichtlich ist, ob die Toilette besetzt ist oder nicht.

Piktogramme am Eingangsbereich weisen auf die begrenzte Anzahl von einem/r Schüler*in pro Toilettengang hin.

Nach jedem Toilettengang wird die Toilettenbrille und die Spülungsvorrichtung mit Wipes desinfiziert sowie die genutzten Türklinken.

Sowohl die Schüler*innen, als auch das Lehrpersonal waschen und desinfizieren die Hände gründlich.

Bei der Verschmutzung mit Fäkalien, Blut und Erbrochenem ist nach der Entfernung der Kontamination mit Wipes eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion notwendig.

 

2.6 Nutzung von anderen Klassenräumen und Fachräumen

Weitere Räume (Fachräume, Therapieräume, Bewegungshalle, weitere Klassenräume) sollten zum Arbeiten genutzt werden, um den Schüler*innen das Einhalten des Sicherheitsabstandes zu erleichtern. So sind auch die Tische einzeln im Sicherheitsabstand zu stellen. Teppiche sind aus den Klassenräumen zu entfernen. Auf dem Boden befinden sich Markierungen, um den Sicherheitsabstand zu visualisieren. Außerdem können die Lehrkräfte Hilfsmittel, wie Schwimmnudeln, o.ä. benutzen, um den Schülerinnen den nötigen Sicherheitsabstand zu verdeutlichen. Nach Unterrichtsschluss desinfiziert das Lehrpersonal alle Gegenstände, die Personen in der Hand hatten mit Wipes. Das Putzpersonal reinigt alle Böden und Kontaktflächen (Tische, Stühle, Türklinken) täglich und desinfiziert sie mit Wipes.

 

2.7 Sportunterricht

Sport- und Schwimmunterricht in öffentlichen Turnhallen und Bädern kann nicht stattfinden. Allerdings können die Therapeut*innen und Lehrkräfte die schulinterne Bewegungshalle für Bewegungsangebote mit den Schüler*innen in Einzelsituationen nutzen. Alle Geräte, die benutzt wurden, müssen sofort nach dem Bewegungsangebot mit Wipes desinfiziert werden und das Putzpersonal muss informiert werden, dass die Bewegungshalle gereinigt werden muss.

 

2.8 Maßnahmen bei pflegerischen Tätigkeiten

Sollte das Lehrpersonal direkten Kontakt durch pflegerische Aufgaben zu den Schüler*innen haben, so müssen Nase-Mund-Schutzmasken, Handschuhe und Schutzkittel getragen werden. Sämtliche zusätzliche hygienische Zusatzhandlungen, wie Zähne putzen der Schüler*innen, müssen unterlassen werden.

 

2.9 Schulschluss

Am Ende des Unterrichtes erfolgt wieder eine zeitliche Staffelung beim Verlassen der Schule. Die Schüler*innen setzen schon im Klassenraum die für den Bustransport erforderliche Mund-Nasen-Schutzmaske auf. Dies erfolgt folgendermaßen: alle Schüler*innen, die mit Bus 1 transportiert werden, verlassen zuerst das Schulgebäude. Ist der Bus komplett besetzt, so holt eine Therapeutin die Schülergruppe für Bus 2 ab. Auch hier achtet das Lehrpersonal darauf, dass der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten wird und dass alle Personen beim Verlassen des Schulgebäudes die Hände am Desinfektionsspender desinfizieren. Die Schüler*innen werden bis zum Bus begleitet.

 

 

Personenhygiene

 

3 Unterricht

Gesundheitlich betroffene Risikogruppen sollten direkten Kontakt im Unterricht meiden. Bei Personen, die mit Risikopersonen im Haushalt leben, gibt es seitens der Behörde keine klare Aussage. Eine Entscheidung liegt hier im Ermessen der Erziehungsberechtigten.
Schüler*innen, die nicht in der Lage sind, die Hygienestandards und das Abstandsgebot im Regelfall einzuhalten, nehmen am häuslichen Lernen teil. (Ergänzungen zum Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten“ des Niedersächsischen Kultusministeriums/hier: Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Förderschulen vom 24.04.2020)

 

 3.1 Inhalt Thema „Corona Virus“

Das Thema Sicherheitsabstand und Corona-Virus muss mit den Schüler*innen im Unterricht thematisiert werden. Hierzu sollte altersentsprechendes handlungsorientiertes Material verwendet werden.

 

3.1.1 Schulung Verhaltensmaßnahmen Sicherheitsabstand

Der Sicherheitsabstand muss mit der Schülerschaft mit entsprechenden Hilfsmaterialien anschaulich trainiert und geübt werden.

Die Eltern haben hierzu eine Vorinformation mit entsprechendem Bildmaterial und einem Video/Collage vom Kollegium mit und ohne Maske erhalten, damit die Eltern ihre Kinder entsprechend vorbereiten können.

 

3.1.2 Schulung persönliche Hygienemaßnahmen

Des Weiteren ist die Schülerschaft dahingehend zu schulen, dass sie sich möglichst nicht mit den Händen an das Gesicht fassen und Berührungen, wie Umarmungen, Hände schütteln etc. unterlassen.

Außerdem dürfen Stifte, Becher und sämtliche Arbeitsmaterialien nur von einer Person benutzt werden, hierfür hat das Lehrpersonal Sorge zu tragen. Sämtliche Frühstücksutensilien (z.B. Joghurtlöffel, Trinkbecher, Brotdosen) sind von den Schüler*innen selbst von zuhause mitzubringen. Arbeitsmaterialien und persönliche Genstände werden in individuell zugeordneten Boxen aufbewahrt.

Das Händewaschen erfolgt mit Seife für 20-30 Sekunden nach Husten oder Niesen, nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes, vor dem Essen sowie nach dem Toilettengang. Auch hier übt das Lehrpersonal mit den Schüler*innen das richtige Händewaschen. Die Durchführung der Händedesinfektion ist generell nur unter der Aufsicht von einem Erwachsenen durchzuführen. Das Lehrpersonal schult die Schüler*innen im Umgang mit dem Desinfektionsmittel dahingehend, dass es nie ohne Aufsicht benutzt werden darf (also so gelagert wird, dass es nicht in Schülerhände geraten kann) und in trockene Hände ca. 30 Sekunden eingerieben wird, bis zur vollständigen Trocknung. Jede Klasse erhält Desinfektionsmittel in kleinen Behältern.

 

3.2 Mund-Nasen-Schutz

Es besteht aktuell keine Pflicht in Schulen einen Mund-Nasen-Schutz zutragen. Trotzdem wird darauf hingewiesen, dass in bestimmten Situationen im Alltag das Tragen eines Schutzes empfohlen wird. Wir bitten die Eltern, die Schüler*innen mit Mund-Nasen-Schutz zu versorgen, da in den Bussen Mund-Nasen-Schutz-Masken getragen werden sollen.

Bis es keine öffentliche Verordnung seitens der Behörde gibt, ist der Mund-Nasen-Schutz nur bei engerem Kontakt mit den Schüler*innen zu tragen.

Der Mund-Nasen-Schutz ist täglich zu wechseln.
Lehrkräfte organisieren bitte selber einen Mund-Nasen-Schutz.

 

3.3 Niesen-Husten-Etikette/Speicheln

Niesen und Husten erfolgt nach Möglichkeit in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. Die Schüler*innen sollten sich nach Möglichkeit beim Niesen wegdrehen. Die Schüler*innen werden entsprechend vom Lehrpersonal geschult. Bei Auftreten müssen sofort die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Betroffene Kontaktflächen werden mit Wipes desinfiziert.

 

3.4 Personen mit Corona-spezifischen Symptomen

 3.4.1 Lehrpersonal

Bei Krankheitsanzeichen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) müssen alle Personenkreise zu Hause bleiben. Der Vorfall wird dem Gesundheitsamt gemeldet.

 

3.4.2 Schüler*innen

Sollte bei Schüler*innen während der Unterrichtszeit Krankheitssymptome auftreten, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, diese umgehend abzuholen.

 


4 Notfallraum

Erfolgt keine sofortige Abholung vom Elternhaus, so wird der/die Schüler*in umgehend separiert und von einer erwachsenen Person z.B. Therapeutin mit Schutzkleidung im Sicherheitsabstand bis zur Abholung betreut. Der Snoezel-Raum ist entsprechend eingerichtet. Dort hält sich das Kind mit einer Lehrkraft auf, bis die Abholung seitens der Erziehungsberechtigten erfolgt ist. Wird der/die Schüler*in nicht bis zum Ende des Schultages abgeholt, wird ein Krankenwagen gerufen, da ein Rücktransport mit dem Schulbus nicht zu verantworten ist. Sollten die Krankheitssymptome nicht innerhalb von 2 Tagen abklingen, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden.

 

4.1 Meldepflicht

Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i.V. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.

Die „Rundverfügung 1-2020 der NLSchB – Verfahren und Meldepflichten bei Coronavirus (SARS-CoV-2)“ vom 06.03.2020 ist zu beachten.

 


 5 Verwaltungsbereich

Das Sekretariat ist täglich von der Schulsekretärin von 7.00- 12.30 Uhr besetzt. Für Postgeschäfte liegen Briefumschläge auf dem Sideboard vor dem Sekretariat bereit. Es liegt ein Ablagefach für die Post bereit, die Post wird im Sekretariat frankiert und danach versendet.

Die Schulleitung ist täglich von 7.30 Uhr bis mindestens 14.00 Uhr im Hause. Auf dem Sideboard im Eingangsbereich des Büros der Konrektorin steht ein Ablagefach für Frau Greiner und eines für Frau Kähler. Dort können alle schriftlichen Nachrichten hinterlegt werden.

Längere Gespräche sollten per Voranmeldung über die Schulleitung erfolgen, per I-Serv-Videokonferenz oder telefonisch. Auch im Sekretariat sollte der Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Pro Raum sollten sich im Maximum 3 Personen aufhalten und dies nur in dringenden Fällen.

Die Bediensteten desinfizieren sämtliche elektronische Gerätschaften mit Wipes selber. Die Oberflächen werden vom Putzpersonal gereinigt.

 


6 Hausmeister

Der Hausmeister achtet darauf, dass an allen erforderlichen Stellen: Toiletten, Klassenräume, Eingangsbereich Wipes, Desinfektionsmittel, Flüssigseife, Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Der Desinfektionsspender am Eingang muss für alle Schüler*innen erreichbar sein. Nötige Bestellungen leitet der Hausmeister an die Schulleitung weiter.

Nach jeder Pause desinfiziert der Hausmeister alle Spielgeräte und Fahrzeuge, erst dann kann die nächste Kleingruppe auf den Pausenhof.

 


7 Putzbedienstete

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund.

Die Putzkraft wird angewiesen täglich das Forum gründlich zu saugen und alle Böden in den Fluren, Fachräumen, Klassenräumen sowie im Lehrerzimmer zu wischen. Darüber hinaus werden in den Klassenräumen alle Kontaktflächen wie Tische, Stühle, Schubladengriffe, Lichtschalter, Wasserhähne und Türklinken mit Umgriff gründlich gereinigt und mit Wipes desinfiziert. Die Teppiche werden täglich gesaugt. Alle Toiletten und Waschbecken werden ebenso täglich gereinigt und desinfiziert. Hierfür wurde ein Putzplan erstellt.


Hygieneplan
zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid 19
Hygienplan update_Mai 2020.pdf (506.37KB)
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zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid 19
Hygienplan update_Mai 2020.pdf (506.37KB)