Paul-Moor-Schule Wunstorf, Förderschule
 

Berufsorientierung (BO) an der Paul-Moor-Schule


In der Oberstufe befinden sich die Schülerinnen und Schüler im Übergang zum Erwachsenwerden. Neben der grundlegenden Förderung ihrer lebenspraktischen Fähigkeiten wie Kommunikationsfähigkeit, Handlungsfähigkeit und selbstbestimmtes Handeln, trägt die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen und zur Sicherheit der eigenen Existenz beizutragen, eine wichtige Rolle.


Um den Schülerinnen und Schülern, unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen und den strukturellen Bedingungen des Arbeitsmarktes, eine individuelle und realistische Einschätzung zu ermöglichen, wird gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern in Zusammenarbeit mit den Eltern eine berufliche Perspektive erarbeitet.
Die berufsorientierenden Maßnahmen an der Paul-Moor-Schule orientieren sich in besonderer Weise an den Fördermöglichkeiten und dem Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler sowie den curricularen Vorgaben. Die Ziele der Berufsorientierung sind dabei ganz individuell. Sie reichen vom Erwerb eines Verständnisses von „Arbeit“ bis hin zu einer persönlichen Zukunftsplanung mit einem Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt. 
Um dies in der ganzen Individualität unserer Schülerinnen und Schüler zu erreichen, stützt sich die Berufsorientierung an der Paul-Moor-Schule auf verschiedene Elemente. 


Inhalt

1. Verbindliche Fachpraxistage mit Wahlpflichtprogramm ....................3

2. Fachpraktische BO in der Schülerfirma "paulgemacht" ....................3

3. BO im fachtheoretischen Unterricht ..................................................4

4. Schülerbetriebspraktika ....................................................................4

5. Jugendwaldeinsatz ...........................................................................6

6. Kooperationen mit Berufsbildenden Schulen ...................................7

6.1 zwischen der Paul-Moor-Schule und Berufsbildenden Schulen .....7       Zusammenarbeit mit der Justus-von-Liebig-Schule .......................7       Kooperation mit der BBS Neustadt am Rübenberge

 

6.2 Koordinierungsstelle Berufsorientierung .................................…....7
6.3 Reha - Verbundausbildung ……………………………………………9
7. Betriebserkundungen ………………………………………………….10
7.1 im Rahmen des Faches Arbeit und Beruf ………………………….10
7.2 in Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungsträgern ……...11
8. Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und der Region
    Hannover - Übergang von der Schule ins Arbeitsleben ……………11
9. Elternarbeit

 

10. Dokumentation der Berufsorientierung..........................................12


1. Verbindliche Fachpraxistage mit Wahlpflichtprogramm
 Es gibt jede Woche einen klassenübergreifenden Projekttag für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 10-12. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten in den berufsbezogenen Bereichen erweitern. Dazu werden verschiedene Projektgruppen eingerichtet, die nach einem halben Jahr gewechselt werden können. Die persönlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler werden durch die Schülerwahl berücksichtigt, eine Teilnahme an allen angebotenen Bereichen im Verlauf der Sekundarstufe II ist verpflichtend.
Die Projektgruppen werden von den Klassenteams der Abschlussstufe angeboten. 
Inhaltlich fest verankert ist dabei die Arbeit für die Schülerfirma „paulgemacht“ (siehe unten). Im Rahmen des Praxistages gibt es jeweils so viele Gruppen, wie es Klassen gibt. Festgelegt sind die Inhalte Produktion und Büro. Die Themeninhalte der jeweiligen Praxistaggruppen werden verbindlich durchgeführt und orientieren sich an den im Kerncurriculum formulierten Themenbereichen der vorberuflichen Bildung. 


2. Fachpraktische BO in der Schülerfirma „paulgemacht“
 Die Schülerfirma „paulgemacht“ verfolgt das Ziel, die mitarbeitenden Schülerinnen und Schüler auf die Realität in der Arbeitswelt vorzubereiten und entsprechende Schlüsselqualifikationen in möglichst realistischem Zusammenhang auszubilden. So sollen die Schülerinnen und Schüler an allen Aspekten von Produktion und Verkauf beteiligt werden und im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten möglichst viel Verantwortung übernehmen. In ihrer Arbeit werden sie in erster Linie von den Kollegen der Sekundarstufe II unterstützt, ausgebildet und beraten. 


3. Berufsorientierung im fachtheoretischen Unterricht (gemäß KC)
Im Fachunterricht „Arbeit und Beruf“ findet die Arbeit über die Inhalte des Praxistages hinaus statt. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit unterschiedlichen Berufen und Arbeitstechniken auseinander und informieren sich anhand von Filmen, Broschüren oder dem Internet über Arbeitstätigkeiten und Berufe. 
Im Rahmen des Unterrichts werden die berufsbezogenen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler erprobt und reflektiert sowie in Verbindung mit den verschiedenen Berufen gebracht. 
Je nach Fähigkeiten des Schülers/ der Schülerin beinhaltet der Fachunterricht die Aspekte:  - Erwerb eines Verständnisses von „Arbeit“ (Tagesstruktur, gesellschaftliche Anerkennung, Lebensunterhalt) - Vorbereitung von Betriebspraktika mit den Aspekten „Verhalten im Betrieb“, „Arbeitssicherheit“, „grundlegende Kenntnisse über den Betrieb“  - Fahrtraining zum Betrieb in Kooperation mit Eltern und außerschulischen Institutionen (Mobilitätstraining) - Das Bewerbungsverfahren
 
4. Schülerbetriebspraktika
Die Berufsorientierung beginnt im 10. Schulbesuchsjahr. Auf ausdrücklichen Wunsch des Schülers oder der Erziehungsberechtigten ist es möglich, ein erstes „Schnupperpraktikum“ in einem Betrieb (z.B. Nachbarschaft, Eltern, Bekannte) zu absolvieren. Dieses wird vorwiegend selbst organisiert und muss durch die Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrkraft und der Schulleitung beantragt werden. Empfohlen wird ein Tagespraktikum (an einem Tag in der Woche) oder eine Dauer von ein bis zwei Wochen.
Im 11. Schulbesuchsjahr findet ein verbindliches 14-tägiges Praktikum in einer Werkstatt für behinderte Menschen (wegen der Wohnortnähe bevorzugt Lebenshilfe-Werkstatt Seelze, auch möglich: Hannoversche Werkstätten, Caritas Werkstätten, im Ausnahmefall auch Lebenshilfe Nienburg oder andere Werkstatt) in einem der verschiedenen Arbeitsbereiche wie Montage, Küche/Hauswirtschaft/Gastronomie, Holz, Metall, Fahrradwerkstatt, handwerkliche Grundtechniken oder Papierverarbeitung statt. Die Beförderung wird durch die Schule organisiert. „Selbstfahrer“ können mit dem Klassenteam im Rahmen des Unterrichts die Fahrt zum Praktikumsplatz trainieren. Eine eventuell erweiterte Fahrkarte innerhalb der Region Hannover wird nach dem Praktikum erstattet.
Zusätzlich kann auf Wunsch der Schüler oder Eltern in enger Absprache mit der Klassenlehrkraft auch ein Praktikum auf dem 1. Arbeitsmarkt absolviert werden. Auch hier ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Eine Begleitung bzw. individuelle Betreuung vor Ort kann seitens der Schule und der Arbeitsagentur in der Regel nicht erfolgen.
Im 12. Schulbesuchsjahr findet das zweite verbindliche 14-tägige Praktikum statt. Dies wird in der Regel erneut in einer Werkstatt für behinderte Menschen, jedoch gerne in einem anderen Arbeitsbereich, absolviert. Alternativ zur WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) oder zusätzlich können sich die Schülerinnen und Schüler auch für einen Praktikumsplatz in einem anderen Betrieb bewerben (z.B.: Bauverein Wunstorf, Gartenbau Wassermann, Ex&Job Wunstorf, toom-Baumarkt, Kindergarten, etc.) und dort das Praktikum ableisten.  
Die Region Hannover bietet den Schüler und Schülerinnen ebenfalls die Möglichkeit, Praktika in verschiedenen Berufsbereichen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu absolvieren.
Es ist auf Antrag auch möglich, ein kombiniertes Praktikum „Wohnen und Arbeiten“ in einer Einrichtung (z.B. im Adolphshof, in Lobetal, Himmelsthür, etc.), die von Schülern und Erziehungsberechtigten für die Zeit nach der Schule anvisiert werden, zu absolvieren.
Für Schülerinnen und Schüler, für die ein Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt denkbar wäre, greift die Schule auf das Modul „Behindertengerechte Berufe in der Praxis kennenlernen“ der Koordinierungsstelle Berufsorientierung zu. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen „Kompetenzfeststellung/Potenzialanalyse für Schülerinnen und Schüler im dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ sowie „Vertiefte berufsfeldbezogene Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“. 
 
Ziel ist der Gewinn fachpraktischer Erfahrungen in individuell geeigneten Betrieben und Berufen. Die Schülerinnen und Schüler werden durch außerschulische Fachkräfte in den Bereichen
- Vorbereitung der Bewerbung
- Festlegung von Zielen in Absprache mit der Schülerin bzw. dem Schüler, Lehrkräften und Eltern   
- Information des Betriebs über behinderungsspezifische Besonderheiten 
- Begleitung und Unterstützung während der Praxisphase 
- Nachbereitungsphase mit Auswertungsgespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler und
  den Lehrkräften auch hinsichtlich der Abstimmung eines noch bestehenden berufs-
  arbeitsmarktrelevanten Unterrichtsbedarfs
- Unterstützung und Stärkung der berufsbezogenen sozialen Kompetenzen (z. B. Stärkung der Selbsteinschätzung) unterstützt. 
Gegebenenfalls kann dieses Modul für geeignete Schüler mehrfach beantragt werden. 
Im Anschluss an jedes Praktikum ist ein Abschlussgespräch mit Betrieb bzw. WFBM, Lehrkraft, Eltern und Schülerinnen und Schülern vorgesehen.


5. Jugendwaldeinsatz
Es ist angestrebt, einmal im Schuljahr einen Jugendwaldeinsatz durchzuführen. Der Jugendwaldeinsatz bietet den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II die Möglichkeit ein konkretes Berufsfeld (hier: Helfer/in – Forstwirtschaft) kennenzulernen und gleichzeitig das praktische Arbeiten vor Ort/in der Praxis zu erproben. Die erfahrenen Forstwirte beziehen die SchülerInnen, orientiert an den individuellen Kompetenzen, in die anfallenden Arbeiten/ihren Arbeitsalltag ein. Dabei sind sowohl aktives und selbstständiges Arbeiten als auch Teamarbeit gefordert. 
Bei Unterbelegung können geeignete SchülerInnen ab dem Schulbesuchsjahr 8 am Waldeinsatz teilnehmen.  


6. Kooperationen
6.1 Kooperation zwischen der Paul-Moor-Schule und Berufsbildenden Schulen
 
Zusammenarbeit mit der Justus-von-Liebig-Schule

 Bei entsprechendem Interesse und Eignung können Schüler und Schülerinnen ab Kl.10 mit dem Vorlauf zur Ausbildung „Werker im Gartenbau“ und „Floristik“ in Kooperation mit der Justus-von-Liebig-Schule (BBS) in Ahlem beginnen. Dafür gibt es 14-tägig donnerstags einen Praktikumstag. Ziel ist es, im Anschluss an die Schulzeit eine Werker- bzw. Fachpraktikerausbildung zu beginnen. Das Angebot gilt nur für Selbstfahrer (Weg kann im Rahmen des Unterrichts geübt werden!). Eine Anmeldung kann jeweils zum Ende des 9. Schulbesuchsjahres durch die Klassenleitung in Absprache mit Schülern und Schülerinnen und Eltern erfolgen. Voraussetzung für die Aufnahme einer Werkerausbildung ist die dreijährige Teilnahme an der Kooperation. 
Eine Lehrkraft der Paul-Moor-Schule hält den Kontakt zur Justus-von-Liebig Schule. Dazu gehört ebenfalls eine Teilnahme an Kooperationstreffen. 
 
Kooperation mit der BBS Neustadt am Rübenberge
Seit Beginn des Schuljahres 18/19 wurde die Kooperation nach zwei Jahren Pause wieder aufgenommen. Bis zu acht Schülerinnen und Schüler verbringen im Rahmen des Neustädter Modells einmal in der Woche einen achtstündigen Unterrichtstag in der Berufsschule.  Sie werden dort im Fachbereich Nahrung von einem Bäcker- und Konditormeister unterrichtet und erlernen in Theorie und Praxis grundlegende Fähigkeiten dieser Berufsfelder.


6.2 Koordinierungsstelle Berufsorientierung
Die Koordinierungsstelle Berufsorientierung bietet den Schülerinnen und Schülern die folgenden drei aufeinander aufbauende Module an:
1.Berufswegeplanung/Potenzialanalyse 
2.Vertiefte berufsfeldbezogene Berufsorientierung   
3.Behindertengerechte Berufe in der Praxis kennenlernen

Im ersten Modul werden die persönlichen Stärken und Kompetenzen, Interessen und förderbaren Potenziale der Schülerinnen und Schüler analysiert und reflektiert.

Schülerinnen und Schüler, für die eine Einmündung in den allgemeinen Ausbildungs-/ Arbeitsmarkt denkbar wäre, sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen Unklarheit besteht, ob eine Perspektive auf dem allgemeinen Ausbildungs-/Arbeitsmarkt besteht, nehmen im 11. Schulbesuchsjahr an einer Kompetenzfeststellungsmaßnahme durch einen außerschulischen Träger teil. Dies wird über die Koordinierungsstelle Berufsorientierung des Niedersächsischen Kultusministeriums beantragt. Die Anträge stellt die Schule in den jeweils geforderten Zeiträumen. 


Die Kompetenzfeststellung umfasst: 
1 Bewerbungskompetenzen, z. B.:  telefonieren können, öffentliche Verkehrsmittel eigenständig nutzen können etc.
2 Arbeitsverhalten, z. B.: Kognitive und psychomotorische Fähigkeiten Fähigkeiten zur Art der Arbeitsausführung  Fähigkeiten aus dem Bereich Kulturtechniken/Kommunikation
3 Sozialverhalten  Pünktlichkeit, Kritikfähigkeit, Zuverlässigkeit, Anstrengungsbereitschaft, Teamarbeit  angemessener Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten 

4 Reflexionsfähigkeit  Umgang mit der eigenen Behinderung hinsichtlich beruflicher und persönlicher Lebensplanung
5 realistische Selbsteinschätzung  Erkennen eigener Fähigkeiten und förderbarer Potenziale
6 Arbeitstechniken

Das Verfahren „Hamet e“ (oder ein ähnliches Verfahren) wird dabei im Vorfeld eingesetzt, um einen umfassenden Überblick über die elementaren handwerklich motorischen Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen sowie Fördermöglichkeiten zu erhalten. 

Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist eine zusammenfassende Aussage zu den Potenzialen der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers zu treffen. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit den Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften erörtert und später auch bei den Berufswegekonferenzen hinzugezogen (siehe Punkt 10). 


Im Anschluss daran erfolgt die Erkundung beruflicher Fähigkeiten, indem ein erstes Kennenlernen mehrerer geeigneter Berufsfelder stattfindet. Das letzte Modul zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler fachpraktische Erfahrungen durch die Einbindung von passgenauen Betrieben erhalten. Die Auswahl dieser Betriebe richtet sich nach den individuellen Neigungen, die im ersten und zweiten Modul eruiert worden sind. 


Die Ergebnisse aller Module werden mit den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und den Lehrkräften besprochen und für die individuelle Förderplanung genutzt.


6.3 Reha-Verbundausbildung
Die Reha-Verbundausbildung ist eine vertiefte Berufsorientierung und in Schulzeit integrierte Ausbildungsvorbereitung für Schülerinnen und Schüler von Förderschulen und Regelschulen der Region Hannover. Es soll erreicht werden, dass die Schülerinnen und Schüler im Anschluss eine betriebliche Berufsausbildung beginnen können. Für die Schülerinnen und Schüler, die sich im 10. oder im 11.Schulbesuchsjahr befinden, beginnt das Projekt mit einer Potenzialanalyse, an die sich eine vertiefte Berufsorientierung anschließt. Diese wird mit der Ausbildungsvorbereitung im Annastift und bei Partnerbetrieben fortgesetzt. An einem Tag in der Woche kommen die Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule, sondern fahren zur Verbundausbildung im Annastift. Mit dem Abschließen der Schulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit eine Berufsausbildung in Betrieben beginnen. Während der Berufsausbildung erhalten die Auszubildenden fortlaufend Unterstützung.

 
Die Struktur der Reha-Verbundausbildung sieht wie folgt aus:
1. Vorbereitungsphase
2. Vertiefte Berufsorientierung und in die Schulzeit integrierte Ausbildungsvorbereitungsphase
3. Begleitete betriebliche Ausbildung

Die Schüler haben die Möglichkeit verschiedene Berufsfelder kennen zu lernen:
• Metalltechnik
• Elektrotechnik
• Hauswirtschaft, Ernährung, Backhandwerk
• Gastronomie
• Lager/Logistik
• Farbtechnik
• Garten- und Landschaftsbau
• Kaufmännischer Bereich, Verkauf
• Holzbereich
 
Betriebe ermöglichen Werkstatttage/Praktika und abschließend eine Ausbildung. Mitarbeiter des Annastiftes unterstützen die Betriebe bei der Betreuung der Auszubildenden. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit anderen Betrieben statt. Die Ausbilder in den Betrieben erhalten eine Zusatzqualifikation. Diese Zusatzqualifikation berechtigt die Betriebe Fachpraktiker in Ihrem Betrieb auszubilden.
Die berufsbildenden Schulen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern Hospitationstage und beschulen in der darauffolgenden Ausbildung inklusiv. Beteiligte Berufsschulen erhalten spezielle Schulungen und stehen im Austausch mit allen Beteiligten. 


7. Betriebserkundungen
7.1 Betriebserkundungen im Rahmen des Faches Arbeit und Beruf

Betriebserkundungen finden in der gesamten Sekundarstufe II statt. In dieser Zeit sollten alle Werkstätten für behinderte Menschen in der Region mindestens einmal im Rahmen eines Info-Tages oder eines individuellen Termines besichtigt worden ein. Die Auswahl der Betriebe für eine Betriebsbesichtigung sollte sich an den Interessen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler in den Klassen sowie an den Arbeitsbereichen entsprechend der curricularen Vorgaben orientieren. 
7.2 Betriebserkundungen in Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungsträgern
 
Weitere Betriebserkundungen finden im Rahmen des Moduls „Vertiefte berufsfeldbezogene Berufsorientierung“, welches über die Koordinierungsstelle Berufsorientierung des Niedersächsischen Kultusministeriums beantragt wird, statt. Dies gilt für Schülerinnen und Schülern, die das Modul „Potenzialanalyse“ erfolgreich abgeschlossen haben. 
Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Trägers planen die Schülerinnen zwei interessenbezogene Betriebserkundungen, führen diese durch und reflektieren diese.  


8. Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und der Region Hannover –    Übergang von der Schule in das Arbeitsleben
Eine Zusammenarbeit mit der Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Team Sozialmedizin der Region Hannover ist fest im Rahmen der Berufswegekonferenzen verankert. Diese finden immer im Dezember/ Januar vor dem Entlassungstermin der SchülerInnen statt. Verantwortlich für die Planung dieser Gespräche ist die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer der Klasse 12. 
An den Berufswegekonferenzen nehmen Schüler und Schülerinnen, Eltern und eine betreuende Lehrkraft (bevorzugt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin) teil. In den Gesprächen werden Erfahrungen und Entwicklungen aus der Schulzeit und aus bisherigen Praktika erörtert und der weitere Verlauf für den Übergang Schule/ Beruf geplant. 
Im Vorfeld stellt die Lehrkraft nach Aktenlage Unterlagen zusammen, die Aufschluss über die Möglichkeiten der SchülerInnen bieten (Diagnosen, Praktikumsbeurteilungen, letztes Zeugnis). Diese dienen als Gesprächsgrundlage und werden im Einverständnis mit den Eltern und den Schülern und Schülerinnen an die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Region Hannover weitergegeben. 
Darüber hinaus können anlassbezogene Gespräche im Verlauf der Sekundarstufe II anberaumt werden. 


9.  Elternarbeit
Insbesondere in der Sekundarstufe II ist eine kontinuierliche Elternarbeit erforderlich.

  
Dies gilt für 
a) die Absprache möglicher Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Werkstätten (welcher Bereich)
b) die Information über Angebote der Werkstätten
c) die Information über die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen und die Teilnahme an berufsorientierenden Projekten (im Rahmen von Elternabenden) 


10.  Dokumentation der Berufsorientierung
Alle Bereiche der Berufsorientierung, vor allem aber Praktika und die Teilnahme an Kompetenzfeststellungsverfahren und weiteren BO Modulen werden dokumentiert und in der Akte des Schülers abgelegt.