Qualifizierungskonzept der Paul-Moor-Schule
1. Einleitung
Die Gesellschaft und Schullandschaft verändert sich ständig. Daraus resultieren neue Erfordernisse und Herausforderungen für die schulische und schulübergreifende Arbeit. Die Qualifizierung und Fortbildung des Kollegiums ist daher für die Schulentwicklung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von großer Bedeutung und wesentlicher Bestandteil des Schullebens. Sie unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz und fördert die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule. Qualifizierungen und Fortbildungen sind Ausdruck des lebenslangen Lernens.
2. Grundsätze der Qualifizierungs- und Fortbildungsplanung
Das Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept soll zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität beitragen. In Anlehnung an das Schulprogramm werden zu erweiternde Entwicklungsschwerpunkte und Themenbereiche festgelegt und bearbeitet. Dabei gilt es zu ermitteln, welche Kompetenzen zu bestimmten Themenbereichen in der Schule vorhanden sind und welche noch benötigt werden. Darauf bezogen muss geplant werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diesen Themenbereich zu erweitern. Erarbeitete Ziele und Maßnahmen werden im Kollegium transparent gemacht. Alle Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind zu evaluieren.
2.1 Definition Qualifizierung und Fortbildung
Qualifizierung:
Qualifizierung und Fortbildungen beinhalten unterstützende Maßnahmen zur Kompetenzerweiterung, und zwar im Hinblick auf die Kenntnisse (Wissen), Fähigkeiten (Können) und Haltungen (Bereitschaft).
„Oberbegriff für Maßnahmen zum Aufbau, Erhalt und Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung beruflicher Anforderungen notwendig sind. Qualifizierungen finden im Rahmen der betrieblichen Sozialisation statt.“
Quelle: Wirtschaftslexikon Gabler
Qualifizierung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des professionellen Handelns aller Beteiligten. Sie bezieht sich v.a. auf die zentralen Handlungsfelder Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und die Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen des komplexen Förderbedarfs (u.a. Einsatz von therapeutischen Konzepten und Methoden).
Zu den Qualifizierungsmaßnahmen gehören neben allen Formen der Fort- und Weiterbildungen auch Beratungen, die Einrichtung schulinterner Hospitationen, kollegiale Lernverbünde von Lerngemeinschaften mit anderen Schulen, Supervisionsgruppen, Konzeptentwicklungsgruppen, Fachteams etc. (vgl. 3.1).
Fortbildung:
„Die berufliche Fortbildung soll dem Einzelnen die Möglichkeit eröffnen, seine beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im bisherigen Berufsfeld zu erhalten und zu erweitern, um seine Qualifikation der technischen Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.“
Quelle: Wirtschaftslexikon Gabler
Fortbildungen sind für die Qualifizierung des Kollegiums von großer Bedeutung. Sie dienen dazu, bewährte Unterrichtselemente aufzufrischen, innovative Methoden auszuprobieren, neue Ideen zu sammeln und zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Sie bereiten das Kollegium auf neue Aufgaben in der Schule vor und gewährleisten somit die Arbeit an Entwicklungsschwerpunkten, die sich die Schule im Rahmen des Schulprogramms setzt.
2.2 Entwicklungsschwerpunkte für die Paul-Moor-Schule
Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen ergeben sich aus dem Schul- und Unterrichtsalltag. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte leiten sich aus den vier zentralen Handlungsfeldern der Schule und dem Schulprogramm ab.
Unterrichts- entwicklung |
Personal-entwicklung |
Organisations-entwicklung | Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen des komplexen Förderbedarfs |
Ø Selbstständiges Lernen der Schülerinnen und Schüler Ø Individuelle Lernentwicklung Ø Fachlichkeit Ø Methodik Ø Umsetzung curricularer Vorgaben | Ø Teamentwicklung Ø Kommunikations-fähigkeit Ø Beratungs-kompetenz Ø Hospitationsringe Ø Wissenstransfer Ø Fortbildung und Beratung | Ø Leitungskompetenz Ø Moderations-kompetenz Ø Projekt- und Prozess-management Ø Teamsteuerung Ø Kommunikations- Strukturen Ø Planungs- und Evaluations-kompetenz | Ø UK, FC Ø Handling, Kinästhetik Ø TEACCH Ø Wahrnehmungs-konzepte Ø verhaltens- therapeutische Maßnahmen Ø Sozialkompe-tenztraining Ø physio- und ergotherapeu-tische Therapiekon-zepte |
- Kooperation mit anderen Schulen/ Inklusion
- Unterstützte Kommunikation/ FC
- Fachwissen für die verschiedenen Lernbereiche
- Beratung (Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich in Verbindung mit Beeinträchtigungen im Bereich der geistigen Entwicklung, Autismus, Inklusion)
- Komplexe Beeinträchtigungen
- Berufsorientierung
- Unterrichtsqualität
- Medienkompetenz
- Leitungskompetenz
2.3 Pflichtfelder für alle Kollegen/innen
Folgende Pflichtfelder sind für alle Kollegen/innen verbindlich:
- Erste Hilfe
- Unterstützte Kommunikation
- Unterrichtsqualität
- Förderung von Kindern und Jugendlichen mit schweren/ komplexen Beeinträchtigungen
- Sicherheitsaspekte (Brandschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene)
- Medienkompetenz
- Schulinterne Mitarbeiterfortbildungen
- schulrechtliche Fortbildungen
2.4 Bedarfsermittlung
Eine gute Qualität von Schule kann nur gewährleistet werden, wenn es für alle Themenbereiche in der schulischen Arbeit „Experten“ und Ansprechpartner gibt. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass insbesondere in Bezug auf die Entwicklungsschwerpunkte der Schule (vgl. 2.2) regelmäßig eine Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs stattfindet.
Durch eine schriftliche Abfrage wird der aktuelle Stand der Kompetenzen und Qualifizierungen des Kollegiums per Fragebogen erhoben (siehe Anhang). Der Fragebogen muss dem aktuellen Entwicklungsstand im Hinblick auf die Schwerpunkte der Schule angepasst werden und sowohl die Pflichtfelder für alle Kolleginnen und Kollegen (vgl. 2.3) als auch Evaluationsergebnisse berücksichtigten. Eine Bedarfsermittlung findet regelmäßig jährlich zu Beginn eines Schuljahres statt.
Zusätzlich müssen die Fortbildungswünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Qualifizierungs- und Fortbildungsplanung ermittelt werden (letzte Umfrage im Dezember 2014, siehe Anhang). 3. Formen der Qualifizierung und Fortbildung
3.1 Qualifizierung
Je nach Bedarf der Schule können sich Qualifizierungsmaßnahmen an einzelne Kolleginnen und Kollegen, das gesamte Kollegium oder an seine Teile (Fach- oder Jahrgangsteams, Projektgruppenmitglieder) richten. Nicht lehrendes Personal sowie Eltern und Schülervertreterinnen und Schülervertreter sind je nach Themenschwerpunkt mit einzubeziehen.
Folgende Maßnahmen zur Qualifizierung haben sich in der Paul-Moor-Schule etabliert:
- Gesamtkonferenzen
- regelmäßige Dienstbesprechungen
- regelmäßige Teambesprechungen
- Fachkonferenzen / Fachteams
- Stufenkonferenzen/ Jahrgangsteams
- Unterrichtshospitationen
- Konzeptentwicklungsgruppen
- Arbeitsgruppen (Tiergestützte Pädagogik, Zukunftswerkstatt etc.)
- Supervision (zurzeit ausgesetzt)
- Therapeuten-Team- Gespräche
- Schulleitung-Team- Gespräche
- schulinterne und individuelle Fortbildungen (vgl. 3.2)
Fallberatungen werden in einzelnen Teams umgesetzt, Kollegiale Fallberatungen sowie die Gründung regelmäßiger schulinterner Hospitationsringe sind geplant. 3.2 Fortbildung
Zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung sind Lehrkräfte dazu verpflichtet, sich in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden (vgl. Nds. Schulgesetz §51).
Neben den Fortbildungen für das gesamte Kollegium sind individuelle Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Weiterentwicklung der Schule wichtig. Zudem gibt es Themenfelder, in denen Fortbildungen für alle Kollegen verpflichtend sind (vgl.2.3). 3.2.1 Fortbildungen für das gesamte Kollegium
Schulinterne Fortbildungen unterstützen das zielgerichtete gemeinschaftliche Lernen des Kollegiums. Sie dienen der Unterrichtsentwicklung, behandeln fachliche und pädagogische Fragestellungen oder stehen im Zusammenhang mit der schulischen Qualitätsentwicklung.
An schulinternen Fortbildungen nehmen alle Lehrkräfte einschließlich der der Schule zugewiesenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend teil. Schulinterne Fortbildungen können auch für Teile des Kollegiums durchgeführt werden (Jahrgangsteams, Fachgruppen usw.). Es besteht auch die Möglichkeit, schulinterne Fortbildungen zusammen mit anderen Schulen oder mit Teilen der Kollegien durchzuführen.
Kann eine Fortbildungsmaßnahme für das gesamte Kollegium nicht durchgeführt werden, ohne dass Unterricht ausfällt, so kann ein Schultag im Schuljahr hierfür verwendet werden. Für Fortbildungsmaßnahmen für einen Teil des Kollegiums (z.B. Fachkonferenzen) können vom jeweiligen Teilkollegium Zeiten ab 13:30 Uhr verwendet werden (vgl. RdErl. d. MK vom 6.6.2013).
Schulinterne Mitarbeiterfortbildungen (SchiMF) finden in der Paul-Moor-Schule in regelmäßigen Abständen statt und werden dokumentiert (siehe Anhang).
Die Inhalte und Themenschwerpunkte der SchiMF werden vom Kollegium entsprechend der erarbeiteten Schwerpunkte (vgl. 2.2) vorgeschlagen und abgestimmt. Die Planung übernimmt die Steuergruppe (vgl. 7.7). 3.2.2 Individuelle Fortbildungen
Individuelle Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen der persönlichen Weiterentwicklung und kommen so der schulischen Arbeit zugute.
Sofern sie den Schulalltag beeinflussen (z.B. durch Freistellungszeiten) und/ oder über das Fortbildungsbudget finanziert werden sollen, müssen individuelle Fortbildungen vorher mit dem Fortbildungsbeauftragten und der Schulleitung besprochen und genehmigt werden (vgl. 7.).
Ausschlaggebend für die Genehmigung und Finanzierung individueller Fortbildungen ist der jeweils aktuelle Fortbildungsbedarf der Schule im Bereich bestimmter Themenfelder (vgl. Bedarfsermittlung 2.4 und „Experten-Liste“). Eine Priorisierung der Inhalte und Themenschwerpunkte im Hinblick auf das Schulprogramm findet ebenfalls statt (vgl. 2.2).
Für Fortbildungen können maximal 5 Tage im Jahr Sonderurlaub beantragt werden.
Eine Übersicht über aktuelle Fortbildungsangebote verschiedener Veranstalter befindet sich nach Themenschwerpunkten geordnet am Fortbildungsbrett im Lehrerzimmer. 4. Fortbildungsbudget
Zur Finanzierung schulinterner Maßnahmen können Haushaltsmittel aus dem Schulbudget gemäß Bezugserlass genehmigt werden (vgl. RdErl. d. MK vom 06.06.2013). Die Größe des Schulbudgets hängt von der jeweils aktuellen Schülerzahl ab. Der Fortbildungsbedarf muss zur Haushaltsbesprechung angemeldet werden.
Die Kosten für Fortbildungen, die für alle Kolleginnen und Kollegen verpflichtend sind (vgl. 2.3) werden in vollem Umfang aus dem Schulbudget finanziert sofern Mittel vorhanden sind. Die Kostenübernahme für weitere Fortbildungsveranstaltungen wird im Kollegium abgestimmt und richtet sich nach dem aktuellen Bedarf (vgl. 2.4), nach der Anzahl der Fortbildungswünsche und der Priorisierung der Themen im Hinblick auf das Schulprogramm (vgl. 2.2). 5. Dokumentation und Multiplikation
Dokumentation
Ziel der Dokumentation von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ist eine Übersicht der Fortbildungen und Qualifizierungen im Kollegium sowie die Informationsweitergabe und Empfehlungen für interessierte Kolleginnen und Kollegen.
Zur Dokumentation einer Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme gibt es einen Informationsbogen im Fortbildungsordner, auf dem die wichtigsten Informationen aufgeführt und zusammengefasst werden:
- Name der Teilnehmerin/ des Teilnehmers
- Datum, Dauer und Ort der Veranstaltung
- Thema der Veranstaltung, Referentin/ Referent, Veranstalter
- Kosten
- Wesentliche Inhalte, Schwerpunkte
- Persönliche Beurteilung der besuchten Fortbildung
Der Fortbildungsordner steht im Lehrerzimmer.
Kopien des Nachweises von Fortbildungen und Qualifizierungen werden auf Wunsch in der Personalakte hinterlegt. Multiplikation
Um den Impuls aus Fortbildungen in die tägliche Arbeit überführen zu können, gibt es unterschiedliche Formen des Transfers. Unterstützende Maßnahmen sind:
- Verbindliche Nachbereitungen der Fortbildung/Qualifizierung nach festgelegten Kriterien z.B. Eintrag im Fortbildungsordner (Informationsbogen inkl. Evaluation), Vorstellung innerhalb einer Dienstbesprechung und/oder Fachkonferenz
- Interne Fortbildung durch schuleigene Referenten (in zwei Dienstbesprechungen im Jahr oder SchiMF)
- Bildung von kollegialen Lernteams, die neue Kenntnisse aufnehmen und verarbeiten, z.B. Projektgruppe, in den Fachkonferenzen, kollegiale Hospitation in Unterricht und Therapie, projektbezogenes Kooperieren
- Aufbau innerschulischer Kommunikationsstrategien für den Transfer, z.B. Fortbildungsordner, Informationsmaterial im Lehrerzimmer auslegen
- Bereitstellung von Spielräumen für Praxiserprobung und Erfahrungsaustausch, z.B. innerhalb einer Dienstbesprechung oder SchiMF, kollegiales Hospitieren, projektbezogenes Kooperieren
- Verabredung längerfristig angelegter Entwicklungsstrategien
- Sicherung der materiellen Unterstützung
Der Transfer neu erworbenen Fortbildungs- und Qualifizierungswissens, insbesondere zu den Kernthemen (vgl. 2.2), braucht die Unterstützung und Wertschätzung der Schulleitung, z.B. durch Sicherstellen organisatorischer Bedingungen für gegenseitiges Hospitieren oder die Präsentation in Dienstbesprechungen oder SchiMF.
6. Evaluation
Zur Evaluation durchgeführter Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Kollegium der Paul-Moor-Schule wurde ein Informationsbogen entwickelt, der auch den Punkt „Beurteilung der besuchten Fortbildung“ beinhaltet, sowie ein anonymisierter schuleigener Evaluationsbogen für SchiMF.
Zur Evaluation des Fortbildungs- und Qualifizierungskonzeptes sollten folgende Fragen regelmäßig überprüft werden:
- Fortbildungsschwerpunkte der letzten Jahre
- Bedeutung/Auswirkung für die schulische Arbeit
- Teilnahmeregelung an Fortbildungsveranstaltungen
- (anteilige) Kostenübernahme von Fortbildungen
- Veränderungsvorschläge
- Ergänzungen zum Fortbildungs- und Qualifizierungskonzept
7. Beteiligte Zuständigkeiten Folgende Gruppen und Personen sind an der Mitarbeiter-Qualifizierung und -Fortbildung an der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung beteiligt.
7.1 Die Schulleitung
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Fortbildungskonzeptes liegt bei der Schulleitung. Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätsentwicklung und damit auch die Qualifizierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet sind.
Die Schulleitung unterstützt sowohl individuelle als auch allgemein auf die Schulentwicklung ausgerichtete Qualifizierungen.
Durch gezielte Informationsweitergabe innerhalb der Gremien und des Kollegiums (z. B. über Schulelternratsvorsitzende, Stufensprecher, Fachkonferenzleitungen, Schulvorstand) organisiert die Schulleitung einen erfolgreichen Wissenstransfer.
Die Schulleitung gewährleistet die Bereitstellung finanzieller Mittel und die zeitliche, personelle und materielle Koordination, z.B. Vertretungsunterricht
Die Genehmigung von Fortbildungen erfolgt in Absprache mit den Fortbildungsbeauftragten und orientiert sich an dem jeweiligen aktuellen Bedarf der Schulentwicklung.
7.2. Die Fortbildungsbeauftragten
Sie entwickeln das Fortbildungskonzept und helfen bei der Organisation von Fortbildungen. Sie sind Ansprechpartner für die Meldung von Fortbildungswünschen oder von bestehenden Fortbildungsdefiziten.
Sie sind auch Informationsträger/Multiplikatoren für Fortbildungsangebote und halten Kontakt zur Fortbildungsregion und zu externen Einrichtungen und Anbietern, die Qualifizierungsmaßnahmen für Schule entwickelt haben und bereithalten.
7.3 Das Kollegium
Bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte (s. Gesamtkonferenz) wirkt das Kollegium mit. Ein aktueller Fortbildungsbedarf wird regelmäßig ermittelt.
7.4 Die Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz stimmt über das Fortbildungskonzept und die darin festgelegten Regelungen ab.
7.5 Der Schulvorstand
Der Schulvorstand verabschiedet jährlich einen Plan zur Verwendung des Fortbildungsbudgets.
7.6 Die Fachkonferenzen
Informationen über Fortbildungen sind fester Tagespunkt der Fachkonferenzen.
7.7 Die Steuergruppe
Die Steuergruppe übernimmt die Planung und Koordinierung für die regelmäßig stattfindenden schulinternen Mitgliederfortbildungen. |